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FinCEN ordnet Ausschluss von MEXC Global aus dem US-Finanzsystem an

Die US-Finanzaufsicht FinCEN hat am 6. November 2026 eine Verfügung gegen die Kryptobörse MEXC Global erlassen. Sie untersagt den erfassten US-Finanzinstituten Geld- und Kryptotransfers von oder zu der Plattform. Das Verbot soll 30 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register wirksam werden. Als Begründung nennt die Behörde mutmaßlich illegale Finanzströme und Sanktionsumgehung. [2][3] (fincen.gov)

Vorwürfe betreffen Transaktionen über 16,7 Milliarden US-Dollar

FinCEN stuft MEXC Global als ausländisches Finanzinstitut ein, von dem im Zusammenhang mit illegalen russischen Finanzaktivitäten ein besonderes Geldwäscherisiko ausgehe. Die Verfügung stützt sich auf Abschnitt 9714(a) des US-Gesetzes zur Bekämpfung russischer Geldwäsche. Sie erfasst auch Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Nachfolgeunternehmen außerhalb der USA. [4] (fincen.gov)

Nach der Analyse der Behörde liefen zwischen Mai 2021 und Mai 2026 über MEXC Transaktionen im Umfang von 16,7 Milliarden US-Dollar mit Verbindungen zu mutmaßlich illegalen Aktivitäten. Knapp 1,5 Milliarden US-Dollar ordnet das US-Finanzministerium direkt oder indirekt der Umgehung russischer Sanktionen zu. Außerdem habe MEXC im untersuchten Zeitraum rund eine Milliarde US-Dollar direkt mit mehr als 40 identifizierten iranischen Kryptobörsen ausgetauscht. Diese Angaben sind behördliche Feststellungen und Bewertungen, keine im vorliegenden Quellenbestand dokumentierten Gerichtsurteile. [3][4] (home.treasury.gov)

Einen weiteren Vorwurf konkretisiert FinCEN anhand des US-sanktionierten nordkoreanischen Geldwäschers Sim Hyon Sop: MEXC habe ihm zwischen Juni und September 2025 den Empfang von etwa 350.000 US-Dollar ermöglicht. Anders als die allgemeinere Formulierung im Ausgangsartikel bezieht sich diese Summe damit auf einen namentlich genannten Empfänger und einen bestimmten Zeitraum. [1][4] (btc-echo.de)

Kein weltweites Verbot sämtlicher MEXC-Transaktionen

Die Verfügung richtet sich an die von ihr erfassten US-Finanzinstitute. Sie ist daher nicht mit einem weltweiten Verbot sämtlicher Geschäfte auf MEXC gleichzusetzen. Das Finanzministerium erklärt, dass die Maßnahme bestehende Pflichten nach dem Bank Secrecy Act und bestehende OFAC-Sanktionsvorschriften nicht verändert. [3][4] (home.treasury.gov)

Für das Inkrafttreten ist die Veröffentlichung im Federal Register maßgeblich, nicht das Datum der Pressemitteilung. Die von FinCEN bereitgestellte Vorabfassung enthält noch einen Platzhalter für den Beginn der 30-Tage-Frist. Ein konkretes Wirksamkeitsdatum lässt sich daraus nicht bestimmen; ein Enddatum sieht die Verfügung nicht vor. [4] (fincen.gov)

Mögliche Folgen für europäische Kunden

Auch Kunden außerhalb der USA könnten betroffen sein, wenn Transfers von oder zu MEXC über ein erfasstes US-Finanzinstitut abgewickelt werden. Das ist eine mögliche grenzüberschreitende Folge des Verbots, aber kein pauschales Transaktionsverbot für europäische Nutzer. [4] (fincen.gov)

Der übergebene Ausgangsartikel von BTC-ECHO beschreibt darüber hinaus das Risiko, dass Banken und Partnerbörsen ihre Zusammenarbeit mit MEXC beenden. Dadurch könnten Ein- und Auszahlungen erschwert werden und die Liquidität der Plattform sinken. Konkrete Kündigungen oder bereits eingetretene flächendeckende Abwicklungsprobleme belegt der Artikel jedoch nicht; diese Folgen bleiben dort mögliche Entwicklungen. [1] (btc-echo.de)

Quellen

  1. BTC-ECHO, Tobias Zander, 8. November 2026: „Krypto-Börse MEXC verbannt: US-Finanzministerium zieht die Reißleine“ – übergebener Ausgangsartikel.
  2. FinCEN, 6. November 2026: „Operation Economic Outcast Severs MEXC Global’s Access to the U.S. Financial System“.
  3. U.S. Department of the Treasury, 6. November 2026: Pressemitteilung zur Verfügung gegen MEXC Global.
  4. FinCEN: „Imposition of Special Measure Prohibiting the Transmittal of Funds Involving MEXC Global“ – veröffentlichte Vorabfassung der Verfügung, noch ohne eingetragenes Wirksamkeitsdatum.