← Alle Berichte

Russland erlaubt ab 17. November die Börsenzulassung von Bitcoin, Ether und USDT

Die russische Zentralbank hat die Regeln für den Zugang nicht qualifizierter Anleger zu Bitcoin, Ether und Tethers USDT konkretisiert. Die entsprechende Anweisung tritt am 17. November 2026 in Kraft. Für diese Anleger gilt eine Kaufobergrenze von 300.000 Rubel jährlich je Vermittler; ein Risikotest ist unabhängig vom Anlegerstatus vorgeschrieben. (cbr.ru)

Zulassung ermöglicht noch keinen flächendeckenden Handelsstart

Nach der Mitteilung der Bank von Russland vom 6. November dürfen Börsen die drei genannten Vermögenswerte ab dem Stichtag zum öffentlichen Handel zulassen. Nicht qualifizierte Anleger sollen sie über Broker, Vermögensverwalter oder Kryptotauschdienste sowohl börslich als auch außerbörslich erwerben können. Die Regelung eröffnet damit einen regulierten Zugang, legt aber keinen einheitlichen Betriebsbeginn sämtlicher Handelsplätze fest. (cbr.ru)

Der übergebene Ausgangsartikel von BTC-ECHO berichtet, die Moskauer Börse strebe einen Testbetrieb ab dem 1. Dezember 2026 an. Dieser dort genannte Zieltermin ist vom Inkrafttreten der Zentralbankanweisung am 17. November zu unterscheiden und bedeutet noch keinen bereits aufgenommenen Handel. (btc-echo.de)

Kaufgrenze bezieht sich auf das Kalenderjahr

Die Anweisung Nr. 7441-U regelt für in Russland ansässige, nicht qualifizierte Anleger eine Grenze von 300.000 Rubel pro Kalenderjahr über einen Broker. Maßgeblich ist die Summe der Anschaffungskosten bereits erworbener und aufgrund von Kundenaufträgen noch zu erwerbender Vermögenswerte. Die Grenze bezieht sich somit nicht lediglich auf den jeweils aktuellen Wert des Bestands. In ihrer begleitenden Mitteilung beschreibt die Zentralbank die jährliche Begrenzung allgemein je Vermittler. (cbr.ru)

Die Anweisung führt Bitcoin und Ether als digitale Währungen auf. USDT wird dagegen ausdrücklich als ausländisches digitales Instrument erfasst, auf das die einschlägigen Bestimmungen ebenfalls angewendet werden. Damit ist Tethers Token zwar Teil der zugelassenen Auswahl, wird rechtlich aber anders eingeordnet. (cbr.ru)

Liquiditätskriterien und Testpflicht

Für die Auswahl berücksichtigt die Zentralbank nach eigenen Angaben die Marktkapitalisierung, das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen sowie eine mindestens fünfjährige Preisbildung an ausländischen Handelsplätzen. Diese Beschränkung auf liquide Vermögenswerte soll nach Darstellung der Behörde die Risiken für nicht qualifizierte Anleger verringern. Vor einem Geschäft müssen Anleger unabhängig von ihrem Status einen Test absolvieren und sich mit den Anlagerisiken vertraut machen. (cbr.ru)

Für qualifizierte Anleger sieht die Zentralbank einen breiteren Zugang ohne die für nicht qualifizierte Anleger geltende Auswahl- und Kaufbegrenzung vor. Bereits im August hatte sie diese Unterscheidung im Rahmen der damaligen Konsultation erläutert: Qualifizierte Anleger sollten sämtliche am börslichen und außerbörslichen Markt gehandelten Kryptowährungen erwerben können. (cbr.ru)

Quellen

  1. BTC-ECHO: „Krypto-Handel in Russland: Zentralbank nennt Stichtag für Bitcoin und Ethereum“, Tobias Zander, 7. November 2026. Übergebener Ausgangsartikel.
  2. Bank von Russland: „Kryptowährungen für nicht qualifizierte Anleger: Anweisung der Bank von Russland“, 6. November 2026, russisch.
  3. Bank von Russland: Anweisung Nr. 7441-U vom 11. September 2026, Originaldokument zu Kaufgrenze, Berechnung und zugelassenen Vermögenswerten, russisch, PDF.
  4. Bank von Russland: „Kryptowährungen für nicht qualifizierte Anleger: Kaufregeln“, 11. August 2026, Mitteilung zum damaligen Konsultationsentwurf, russisch.